Sachverständiger Cottbus

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Martin Schwarzwälder Cottbus

Martin Schwarzwälder

Bausachverständiger und Baugutachter

Schillerstraße 25
03046 Cottbus
Tel: 0355 8668 74 30
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Qualifikation

  • Dipl.Ing. (Architektur)
  • Diplom-Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten
  • Zertifizierter Immobiliengutachter DIAZert (LS) - DIN EN ISO/IEC 17024
  • Gebäudeenergieberater (HWK)
Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Ronny Materne-Steidel Cottbus

Ronny Materne-Steidel

Bausachverständiger und Baugutachter

Chausseestraße 2
03051 Cottbus
Tel: 0355 8668 74 30
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Qualifikation

  • Maler- und Lackierermeister
  • IQ-Zert zertifizierter Sachverständiger für Versicherungsschäden
  • Sachverständiger Bauschadenbewertung für das Maler- und Lackierergewerk (DEKRA)
  • DEKRA zertifizierter Sachverständiger für die Immobilienbewertung D1 (Standard Ein- und Zweifamilienhäuser)
Sachverständiger Bauschadenbewertung für das Maler- und Lackierergewerk (DEKRA)

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Cottbus stehen Ihnen:

  • Herr Martin Schwarzwälder
  • Herr Ronny Materne-Steidel
als Sachverständige zur Verfügung.

Sachverständiger mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Sachverständige, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Sachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft. Alle unsere Sachverständigen werden zentral geschult und arbeiten einheitlich nach Qualitätskriterien. So stellt Bauexperts sicher, dass die Ergebnisse nachvollziehbar und reproduzierbar sind. 
Bei Sachverständigen von Bauexperts erhalten Sie stets unabhängige, unparteiische und fachlich kompetente Leistungen.

Nutzung von Qualitätshinweisen als Sachverständiger

Sachverständige benutzen häufig zusätzliche Hinweise und Bezeichnungen, um ihre Qualität zu unterstreichen oder sie zu begründen. Die Gerichte haben in diesem Zusammenhang folgende Fälle als irreführend angesehen:

  • die Benutzung der Bezeichnung vereidigter Sachverständiger, ohne jemals vereidigt gewesen zu sein ist irreführend: Der betreffende Sachverständige war lediglich vom Gericht in einem einzelnen Fall auf die Richtigkeit seiner Aussage vereidigt worden.
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich verpflichteter Sachverständiger von einem Sachverständigen, der vor einem Notar die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, er werde seine Gutachten stets nach bestem Wissen und Gewissen erstatten ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung Bundesprüfer für einen Sachverständigen, der als Mitglied des Bundes philatelistischer Prüfer Briefmarken auf Echtheit prüft, weil diese Bezeichnung irrigerweise auf eine staatliche Stelle hinweist ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung vom Gericht bestellt von einem Sachverständigen, der von Gerichten häufig zur Erstattung eines Gutachtens zum Sachverständigen bestellt worden war ist irreführend. Gleiches gilt für die Bezeichnung Gerichtssachverständiger.
  • die Benutzung der Bezeichnung gerichtlich zugelassener Sachverständiger ist irreführend;
  • die Benutzung der Bezeichnung amtlich zugelassener Sachverständiger für Lebensmitteluntersuchungen ist irreführend, weil dieser Sachverständige nur für die amtliche Untersuchung von Gegenproben zugelassen ist;
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich zur Einhaltung der Sachverständigenordnung verpflichtet ist unlauter, weil sie den irrigen Eindruck erweckt, als sei der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt
  • die Benutzung der Bezeichnung Gerichtsgutachter ist unlauter, weil der falsche Eindruck einer Anerkennung durch eine staatliche Institution hervorgerufen wird.
  • die Benutzung der Bezeichnung Sachverständiger für Bauwesen ist irreführend, weil der Verkehr unter dieser Bezeichnung eine Befähigung des Werbenden in dem gesamten Baubereich unterstellt. 
  • die Benutzung der Bezeichnung zugelassen als Sachverständige bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ist irreführend, weil es eine solche Zulassung nicht existiert
  • die Benutzung der Bezeichnungen Sachverständiger für Bauwesen, Geprüfter Bausachverständiger und Fortbildungsakademie für Bausachverständige ist unzulässig, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Martin Schwarzwälder, Herr Ronny Materne-Steidel, können Ihnen daher auch als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Cottbus, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Cottbus kommen bzw. sich nicht in Cottbus auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Cottbus - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Cottbus ist eine kreisfreie Universitätsstadt am südöstlichen Rand des Spreewalds. Mit rund 98.359 Einwohnern ist sie die zweitgrößte Stadt Brandenburgs. Cottbus gilt als politisch-kulturelles Zentrum der Sorben in der Niederlausitz. Die Mittelstadt ist ein Dienstleistungs-, Sport-, Wissenschafts- und Verwaltungszentrum und die mittelalterlichen Stadtmauern, fürstlichen Parkanlagen und das Jugendstiltheater prägen das Stadtbild von Cottbus. Die Spree durchfließt die Stadt auf einer Strecke von 23 Kilometern.
Cottbus ist in 19 Ortsteile gegliedert. Die nächstgelegenen Großstädte sind Dresden (ca. 90 km südwestlich), Zielona Góra in Polen (ca. 100 km nordöstlich) und Berlin (ca. 100 km nordwestlich).

Wichtige Anlaufstellen

Stadtverwaltung:
Neumarkt 5
03046 Cottbus

Liegenschafts- und Bauamt:
Juri-Gagarin-Straße 17
03046 Cottbus

Grundbuchamt:
Gerichtsplatz 2
03046 Cottbus

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