Baugutachter Cottbus
Martin Schwarzwälder
Bausachverständiger und Baugutachter
Schillerstraße 2503046 Cottbus
Tel: 0355 8668 74 30
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Qualifikation
- Dipl.Ing. (Architektur)
- Diplom-Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten
- Zertifizierter Immobiliengutachter DIAZert (S) Zertifiziert für die Markt- und Beleihungswertermittlung von Standardimmobilien DIN EN ISO/IEC 17024
- Gebäudeenergieberater (HWK)
Ronny Materne-Steidel
Bausachverständiger und Baugutachter
Chausseestraße 203051 Cottbus
Tel: 0355 8668 74 30
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Qualifikation
- Maler- und Lackierermeister
- IQ-Zert zertifizierter Sachverständiger für Versicherungsschäden
- Sachverständiger Bauschadenbewertung für das Maler- und Lackierergewerk (DEKRA)
- DEKRA zertifizierter Sachverständiger für die Immobilienbewertung D1 (Standard Ein- und Zweifamilienhäuser)
Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Cottbus stehen Ihnen:
- Herr Martin Schwarzwälder
- Herr Ronny Materne-Steidel
Baugutachter mit geprüfter Qualifikation
Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.
Bezeichnung als Baugutachter
Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.
Beispiele aus der Rechtsprechung:
- Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
- Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
- Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
- Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
- Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
- Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
- Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.
Örtliche Nähe
Sachverstand. Ganz nah!
Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Martin Schwarzwälder, Herr Ronny Materne-Steidel, können Ihnen daher auch als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Cottbus, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Cottbus kommen bzw. sich nicht in Cottbus auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!
Cottbus - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde
Cottbus ist eine kreisfreie Universitätsstadt am südöstlichen Rand des Spreewalds. Mit rund 98.359 Einwohnern ist sie die zweitgrößte Stadt Brandenburgs. Cottbus gilt als politisch-kulturelles Zentrum der Sorben in der Niederlausitz. Die Mittelstadt ist ein Dienstleistungs-, Sport-, Wissenschafts- und Verwaltungszentrum und die mittelalterlichen Stadtmauern, fürstlichen Parkanlagen und das Jugendstiltheater prägen das Stadtbild von Cottbus. Die Spree durchfließt die Stadt auf einer Strecke von 23 Kilometern.
Cottbus ist in 19 Ortsteile gegliedert. Die nächstgelegenen Großstädte sind Dresden (ca. 90 km südwestlich), Zielona Góra in Polen (ca. 100 km nordöstlich) und Berlin (ca. 100 km nordwestlich).
Wichtige Anlaufstellen
Stadtverwaltung:
Neumarkt 5
03046 Cottbus
Liegenschafts- und Bauamt:
Juri-Gagarin-Straße 17
03046 Cottbus
Grundbuchamt:
Gerichtsplatz 2
03046 Cottbus